Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.  Allgemeines

Alle von der protheofit GmbH geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht.

2. Trainingsverträge, -pakete

Die Trainingsverträge kommen durch Ausfüllen der Anmeldung zustande. Dauer, Beginn und Ende der Trainingseinheiten sind der jeweiligen Anmeldung zum Trainingspaket zu entnehmen. Die Anmeldungen sind jeweils verbindlich. Eine Abmeldung vom Trainingspaket ist lediglich bis 4 Wochen vor Beginn des Trainingspaketes ohne Stornogebühr möglich. Danach fällt eine Stornogebühr in Höhe von 10% der Trainingsgebühr an.

3. Trainingsgebühr

Die gesamte Gebühr ist bis spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn zu zahlen. Andernfalls fällt eine Stornogebühr von 10% der Trainingsgebühr an und der Trainingsplatz kann nicht garantiert werden. Die Zahlung ist in bar oder mit ec-Karte oder per Überweisung zu leisten. In der auf der Anmeldung ausgewiesenen Trainingsgebühr ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten, erhöht sich die gesetzliche MwSt., so erhöht sich der Beitrag entsprechend.

Der Teilnehmer hat keinen Anspruch Beitragsrückerstattung, wenn er an einem Termin nicht teilnimmt. Sollten einzelne Termine entfallen wegen Krankheit des Trainers etc. so werden Ersatztermine angeboten. Es besteht dann gemäß § 616 BGB kein Anspruch auf Rückerstattung der Trainingsgebühr.

Bei Krankheit bzw. Sportunfähigkeit des Teilnehmers oder beruflichen Verhinderungsgründen des Teilnehmers während des Trainingspaketes werden die Trainingsgebühren, für den Fall dass ein Folgekurs stattfindet, verrechnet. Bei Krankheit/Sportunfähigkeit des Teilnehmers muss ein ärztliches Attest, bei beruflichen Verhinderungsgründen eine Bestätigung des Arbeitsgebers vorgelegt werden. Eine Aussetzung des Trainingspaketes aus Urlaubsgründen ist nicht möglich. Bei Verhinderung aus Urlaubsgründen erfolgt keine Berechnung mit einem Folgekurs und keine Erstattung der Trainingsgebühren.

4. Haftung

Für Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen. Schadensersatzansprüche sind diesbezüglich ausgeschlossen. Zur Sicherung mitgebrachter Sachen werden abschließbare Spinde zur Verfügung gestellt.

Die protheofit GmbH ist zum Schadensersatz verpflichtet bei  Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers, wenn die protheofit GmbH die Verletzung zu vertreten hat. Sie ist dem Teilnehmer gegenüber zum Ersatz sonstigen Schadens nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung verpflichtet.

Der Teilnehmer hat spätestens zu Beginn des ersten Trainings der protheofit GmbH alle aktuellen und chronischen Umstände mitzuteilen, die seine Leistungsfähigkeit und seinen Gesundheitszustand beeinträchtigen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit neu auftretende Erkrankungen oder andere Trainingshindernisse unverzüglich mitzuteilen. Besteht der Teilnehmer auf der Durchführung oder Fortsetzung des Trainings trotz vorhandener oder neu auftretender Gesundheitsbeeinträchtigungen, hat er eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass keine medizinischen Bedenken bestehen. Es ist jegliche Haftung ausgeschlossen für Körper- und Gesundheitsschäden, die auf einer unterlassenen oder falschen Mitteilung hierüber beruht, soweit die Körper- bzw. Gesundheitsgefahr aufgrund des Erscheinungsbildes des Teilnehmers nicht selbstständig zu erkennen war.

5. Datenschutz

Siehe Internetseite

6. Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

7. Schlussbestimmung

Mündliche Abreden bestehen nicht. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.